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7. und 8. November 2007
Bonn, Gustav-Stresemann-Institut
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre, und besonders des Tsunamis, haben deutlich gemacht, dass
behinderte Menschen in humanitären Notsituationen kaum berücksichtigt werden. Dies hat
zur Folge, dass diese besonders verletzliche Gruppe am stärksten durch solche Katastrophen
betroffen ist und für sie die negativen Auswirkungen deutlich höher sind.
Aufgrund dieser Situation ist in der neuen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen für
Menschen mit Behinderung ein Artikel zu humanitären Notlagen enthalten. In der im Dezember
2006 verabschiedeten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert
Artikel 11 alle erforderlichen Maßnahmen ein, "um in Gefahrensituationen,
einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den
Schutz und die Sicherheit von behinderten Menschen zu gewährleisten".
Wie dieses umgesetzt werden kann, soll auf der internationalen Tagung "Menschen mit Behinderung
in humanitären Notsituationen" vorgestellt und diskutiert werden, die vom 7.-8. November
2007 im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn stattfinden wird. Die Tagung wird gemeinsam
veranstaltet von Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit, Caritas International,
Christoffel-Blindenmission, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Handicap
International und Kindernothilfe.
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